|

Durch die Auslagerung der Abrechnung und Verwaltung Ihrer Betriebsrentner befreien Sie sich von einem Personalthema, das nicht mehr zum operativen Geschäft gehört und damit unnötig Ihre Ressourcen bindet.
Mit Beginn des Leistungsanspruchs übernehme ich die komplette Betreuung. Dabei kümmere ich mich z.B. um
- die Ermittlung der Rentenhöhe bzw. der Kapitalabfindung.
- die monatliche Abrechnung.
- die Basisdaten als Grundlage für das versicherungsmathematische Gutachten.
- die Erstellung von Unverfallbarkeitsnachweisen für ausgeschiedene Mitarbeiter.
- die schriftliche Erläuterung der Rentenhöhe oder Veränderungen im Rentenbezug.
- alle Anfragen der Rentenbezieher inkl. Rentenauskünften und -mitteilungen.
- die jährliche Einforderung des Lebendnachweises.
- die Rentenerhöhungen nach § 16 BetrAV und Umsetzung nach Abstimmung.
- die Erstellung des Berechnungsbogens als Bemessungsgrundlage für die Beiträge an den PSVaG gemäß § 10 Ziffer 3 BetrAVG.
Damit kein "Bruch" entsteht, gehe ich auch hier individuell auf Ihre Vorstellungen und den Stil Ihres Unternehmens ein.
Wollen Sie im Zuge weitreichender Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht Ihre betriebliche Altersvorsorge überprüfen oder anpassen? Oder denken Sie an eine Vereinheitlichung oder an die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge? Mit dem richtigen Konzept können Sie nachhaltig Ihre Personalkosten senken.
|